Barrierefreiheit

Einleitung

Wir sind bestrebt, die Webseiten auf Subdomains unter *.remszeitung.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Subdomains *.remszeitung.de. Für die Website unter www.remszeitung.de gilt eine gesonderte Barrierefreiheitserklärung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Subdomains unter *.remszeitung.de sind aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.

Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

  • Komplexe interaktive Anwendungen: Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen.
  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf den Subdomains unter *.remszeitung.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Webseiten auf Subdomains unter *.remszeitung.de nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere vorgenannte Stelle oder Person darüber informieren.Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Mai 2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit die von uns durchgeführt wurde.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 23.05.2025.