Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Rems-Zeitung verpflichtet sich zur Barrierefreiheit ihrer Webseiten (*.remszeitung.de) nach BFSG & BITV 2.0. Erfahren Sie den aktuellen Status, gemeldete Barrieren und wie Sie uns Feedback geben können.
Einleitung
Wir möchten unsere Webseiten so gestalten, dass sie für alle Menschen gut nutzbar sind – auch für solche mit Einschränkungen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Bildschirmleseprogramme (für Sehbehinderte) oder die Bedienung nur mit der Tastatur (für Menschen mit motorischen Einschränkungen) möglich sein muss. Dafür richten wir uns nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Erklärung gilt für alle unsere Subdomains unter *.remszeitung.de. Für unser RZ+-Angebot unter www.remszeitung.de gilt eine separate Erklärung zur Barrierefreiheit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise konform mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Wir arbeiten daran, alle Bereiche so zugänglich wie möglich zu machen. Hier erklären wir, wo es noch Hürden gibt und warum:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese schrittweise und priorisiert so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Manche Bereiche unserer Webseite können wir nicht sofort vollständig barrierefrei machen. Das liegt daran, dass der Aufwand (Kosten und Arbeitszeit) dafür im Moment zu hoch wäre. Dazu gehören:
- Komplexe Anwendungen (z.B. unser E-Paper): Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung und beziehen Aspekte der Barrierefreiheit bei der Neuentwicklung oder Überarbeitung dieser Anwendungen aktiv mit ein, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen.
- Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Wir prüfen jedoch, ob für besonders wichtige historische Inhalte bei Bedarf barrierefreie Zusammenfassungen oder Alternativen bereitgestellt werden können. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf den Subdomains unter *.remszeitung.de aufgefallen? Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Um uns dies mitzuteilen, nennen Sie uns bitte die Seite und die Funktion, bei der Sie auf Barrieren gestoßen sind – am besten durch Kopieren des Links aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie erreichen uns über folgende Wege:
- Kontaktformular
- E-Mail: barrieren@remszeitung.de
- Postanschrift: Remsdruckerei Sigg, Härtel u. Co. KG, Stichwort Barrieren melden, Paradiesstraße 12, 73525 Schwäbisch Gmünd, Deutschland
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie trotz unserer Bemühungen weiter Probleme mit der Barrierefreiheit auf unseren Webseiten haben und wir Ihnen innerhalb von vier Wochen nicht zufriedenstellend geantwortet haben, können Sie sich an eine neutrale Schlichtungsstelle wenden. Diese Stelle hilft, eine Lösung zu finden. Sie ist Teil des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) und ist wie folgt erreichbar:
- Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Mängel an der Barrierefreiheit im Rahmen eines Verbandsklagerechts gemäß § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geltend zu machen.
Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Mai 2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen erfolgte durch eine interne Prüfung mittels der Prüftools "IBM Equal Access Toolkit" und "silktide accessibility checker" (basierend auf den Kriterien der BITV 2.0 und WCAG 2.1 AA).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Meldefunktion für Barrieren, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.
Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 8.7.2025.